Gutachtenarten und deren Unterschiede
Als Sachverständiger erstellt Thomas Georg Bigalke Gutachten für verschiedene Auftraggeber, darunter Gerichte, Versicherungen, Privatpersonen und Schiedsgutachten. Jede dieser Aufgaben hat ihre Besonderheiten und erfordert ein individuelles Vorgehen:
Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird beauftragt, wenn ein Richter fachlichen Rat benötigt, um einen Streitfall zu entscheiden. Hierbei ist es wichtig, dass das Gutachten neutral, objektiv und klar formuliert ist. Der Sachverständige beantwortet konkrete Fragen des Gerichts und stellt sicher, dass seine Ausführungen für Nicht-Fachleute verständlich sind. Die Ergebnisse basieren auf genauen Untersuchungen vor Ort, präzisen Messungen und fachlicher Analyse.

Versicherungsgutachten
Bei Versicherungsgutachten geht es oft darum, Schadensursachen und -höhen zu ermitteln. Beispielsweise, wenn ein Bodenbelag durch einen Wasserschaden oder andere Ereignisse beschädigt wurde. Der Sachverständige dokumentiert den Zustand, bewertet den Schaden und schätzt die Kosten für die Wiederherstellung. Hierbei ist es entscheidend, dass das Gutachten sowohl für die Versicherung als auch für den Versicherten nachvollziehbar ist.
Privatgutachten
Ein Privatgutachten wird von Einzelpersonen oder Unternehmen in Auftrag gegeben. Dies kann der Fall sein, wenn der Auftraggeber eine fachliche Einschätzung zu einem bestimmten Sachverhalt wünscht, beispielsweise zur Qualität von ausgeführten Arbeiten oder zur Klärung von Mängeln.
Um die Kosten für ein Privatgutachten gering zu halten, besteht die Möglichkeit, erste Erkenntnisse durch fernmüdliche Kommunikation sowie die Übersendung von Fotos per E-Mail oder WhatsApp zu gewinnen. Basierend auf diesen Informationen kann Herr Bigalke ein Kurzgutachten erstellen. Dieses Gutachten wird zu einem vorher vereinbarten Honorar gefertigt und nach Zahlungseingang versendet, um die Unabhängigkeit des Sachverständigen zu gewährleisten.
Wenn ein Privatgutachten umfangreicher ist und eine Begutachtung vor Ort erfordert, wird vorab eine Kostenschätzung erstellt. Das Gutachten wird nach den vereinbarten Konditionen angefertigt, und die Rechnung wird dem Auftraggeber zugesandt. Erst nach Zahlungseingang wird das umfangreiche Gutachten finalisiert und versendet, um die Neutralität und Unabhängigkeit des Verfahrens sicherzustellen.
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten wird erstellt, wenn zwei Parteien eine Streitigkeit außergerichtlich klären möchten. Beide Seiten einigen sich darauf, den Sachverständigen als neutrale Instanz zu akzeptieren. Im Rahmen der Neutralität und Unparteilichkeit wird nach Einigung und Bestätigung, dass Herr Bigalke dieses Schiedsgutachten ausführen und begleiten soll, ein Betrag festgelegt. Dieser Betrag honoriert den zeitlichen Einsatz für die Durchführung und Umsetzung einer Übereinkunft zwischen den beteiligten Parteien. Das Gutachten wird entsprechend der vereinbarten Konditionen erstellt und sichergestellt, dass eine faire und unparteiische Lösung gefunden wird.
Beweissicherungsgutachten
Herr Bigalke erstellt sorgfältige Dokumentationen, die als verlässliche Grundlage in rechtlichen Auseinandersetzungen dienen können. Diese Dokumentationen können als Beweismittel herangezogen werden und gewinnen durch seine öffentliche Bestellung und Vereidigung besondere Glaubwürdigkeit. Häufig trifft Herr Bigalke bei der Begutachtung vor Ort auf Schäden, die zwar nicht direkt in seinen Bestellungsbereich fallen, jedoch dennoch eine Feststellung und Dokumentation erfordern. In solchen Fällen sichert er den Istzustand präzise und objektiv, um eine fundierte Beweissicherung zu gewährleisten.
Arbeitsweise des Sachverständigen
Unabhängig von der Art des Gutachtens folgt Herr Bigalke mit seinem Team einem strukturierten Ansatz:
- Klärung des Auftrags: Der genaue Umfang und die Fragestellung werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Untersuchung vor Ort: Der Zustand des Bodenbelags wird detailliert begutachtet und dokumentiert.
- Analyse: Die gewonnenen Daten werden fachlich ausgewertet.
- Erstellung des Gutachtens: Die Ergebnisse werden in einem klar strukturierten Bericht zusammengefasst.
- Erklärung und Rückfragen: Das Gutachten wird auf Wunsch persönlich erklärt, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten es verstehen.
Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr Engagement für handwerkliche Perfektion genießen Herr Bigalke und sein Team sowohl in der Handwerks- als auch in der Sachverständigenwelt hohes Ansehen. Ihr Ziel ist es, ihren Kunden stets die besten Lösungen zu bieten und sie in allen Belangen rund um das Thema Parkett und Bodenbeläge zu unterstützen.
Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Experten für Parkettarbeiten oder einem kompetenten Sachverständigen für Bodenbeläge sind, stehen Ihnen Herr Bigalke und sein Team gerne zur Verfügung.
Thomas Georg Bigalke
Parkettlegermeister
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Parkett
Telefon: 02831 1344711
E-Mail: info@sv-bigalke.de