Leistungen – Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk

Sachverständige – unabhängig und unparteisch

Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Arbeitsweise des Sachverständigen

Unabhängig von der Art des Gutachtens folgt Thomas Georg Bigalke einem strukturierten Ansatz:

  1. Klärung des Auftrags: Der genaue Umfang und die Fragestellung werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
  2. Untersuchung vor Ort: Der Zustand des Bodenbelags wird detailliert begutachtet und dokumentiert.
  3. Analyse: Die gewonnenen Daten werden fachlich ausgewertet.
  4. Erstellung des Gutachtens: Die Ergebnisse werden in einem klar strukturierten Bericht zusammengefasst.
  5. Erklärung und Rückfragen: Das Gutachten wird auf Wunsch persönlich erklärt, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten es verstehen.

Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement für handwerkliche Perfektion genießt Thomas Georg Bigalke sowohl in der Handwerks- als auch in der Sachverständigenwelt hohes Ansehen. Sein Ziel ist es, seinen Kunden stets die besten Lösungen zu bieten und sie in allen Belangen rund um das Thema Parkett und Bodenbeläge zu unterstützen.

Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Experten für Parkettarbeiten oder einem kompetenten Sachverständigen für Bodenbeläge sind, stehen Ihnen Thomas Georg Bigalke und sein Team gerne zur Verfügung.

Als öffentlich bestellter Sachverständiger für Parkett umfasst mein Tätigkeitsfeld die Beurteilung von Leistungen und Materialien innerhalb meines Fachbereichs sowie angrenzender Gebiete. Dabei stütze ich mich auf relevante DIN- und EN-Normen sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), um eine fundierte und objektive Bewertung sicherzustellen. Ebenso fließt der aktuelle Stand der Technik in die Bewertungsgrundlagen ein, um eine zeitgemäße und praxisnahe Expertise zu gewährleisten.

Zu meinen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Begutachtung und Bewertung von Estrichen, Unterbodenkonstruktionen und Balkenlagen:
    Hierbei berücksichtige ich Normen wie die DIN 18560, die allgemeine Anforderungen an Estriche im Bauwesen definiert, sowie die DIN EN 13813, welche die Eigenschaften und Anforderungen an Estrichmörtel und -massen festlegt.
  • Beurteilung von Holzterrassen sowie Dämm- und Absperrarbeiten gegen Feuchtigkeit:
    Die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 18334 für Zimmer- und Holzbauarbeiten und der DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen.
  • Fachliche Analyse von Parkett, Fertigparkett, Kork, Laminat, Vinyl, Designbelägen und PVC:
    Die Bewertung dieser Bodenbeläge erfolgt unter Berücksichtigung der DIN EN 14342, die Anforderungen an Parkett und Holzfußböden definiert, sowie der DIN 18356, welche speziell die Anforderungen und Ausführungsregelungen für Parkettarbeiten regelt. Ergänzend fließen die Vorgaben der DIN 18365 für Bodenbelagarbeiten ein.
  • Prüfung von Teppichböden:
    Hierbei werden die Vorgaben der DIN 18365 herangezogen, die spezifische Anforderungen an das Verlegen von textilen Bodenbelägen enthält.
  • Bewertung von Abschlussarbeiten im Bodenlegerhandwerk:
    Die Qualität der Abschlussarbeiten wird anhand der einschlägigen Normen, insbesondere der DIN 18356, sowie der VOB/C beurteilt, um die Einhaltung der technischen Vertragsbedingungen sicherzustellen.

Neben der Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften berücksichtige ich, dass alle Bewertungen auf allgemeinen fachlichen Angaben und bauüblichen Untergründen basieren, die dem Stand der Technik sowie dem allgemeinen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung entsprechen. Dabei ist zu beachten, dass hiervon abweichende Herstellerempfehlungen ergänzend berücksichtigt werden müssen, sofern sie vorliegen.

Mein Ziel ist es, durch die Anwendung dieser Normen, Vorschriften und dem Stand der Technik eine objektive, nachvollziehbare und fachlich fundierte Bewertung der ausgeführten Arbeiten und verwendeten Materialien zu gewährleisten.

Thomas Georg Bigalke
Parkettlegermeister
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Parkett

Kontaktieren Sie Thomas Georg Bigalke – Ihr Sachverständiger für Parkett und Bodenbeläge

Sie suchen kompetente Beratung oder Unterstützung bei Gutachten zu Parkett- und Bodenbelägen? Thomas Georg Bigalke, erfahrener Sachverständiger mit Sitz in Geldern (Kreis Kleve, Niederrhein), steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite. Ob es um Schäden, Verlegemängel oder Wertermittlungen geht – Herr Bigalke bietet Ihnen unabhängige und professionelle Expertise. Seine Dienstleistungen stehen Ihnen nicht nur regional, sondern bundesweit zur Verfügung.

Nutzen Sie die Gelegenheit, einen erfahrenen Experten an Ihrer Seite zu haben. Kontaktieren Sie uns noch heute – telefonisch oder per E-Mail – für eine unverbindliche Erstberatung!

Telefon: 02831 1344711
E-Mail: info@sv-bigalke.de