Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Fußböden

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bilden eine Gruppe von mehreren hundert organischen Verbindungen, die stets aus mindestens zwei aneinanderhängenden aromatischen Ringsystemen bestehen. Einige dieser Substanzen sind als krebserregend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsschädigend eingestuft. In Gebäuden findet man PAK häufig in älteren Fußbodenbelägen, Klebstoffen, Parkettkitt oder sogenannten Steinkohlenteerprodukten. Da die Gesundheit von Bewohnerinnen, Nutzerinnen oder Sanierungspersonal gefährdet sein kann, hat das Thema in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.


1. Quellen und Ursachen von PAK in Fußböden

  1. Teerhaltige Klebstoffe und Spachtelmassen
    • Bis in die 1970er- und 1980er-Jahre wurden teerhaltige Klebstoffe (z. B. Schwarzkleber auf Steinkohlenteerbasis) für die Verklebung von Parkett, Linoleum, PVC-Belägen o. Ä. eingesetzt.
    • Diese Klebstoffe enthielten hohe Konzentrationen an PAK, die heute noch in Altbauten nachweisbar sind.
  2. Parkett-Kittfugen auf Teerbasis
    • In älteren Holzböden (Parkett, Dielen) können Fugen mit kohlenteerpechhaltigen Massen verfüllt worden sein.
    • Auch hier finden sich oft sehr hohe PAK-Gehalte.
  3. Dämmmaterialien oder altes Gussasphalt-Material
    • Mitunter kam (und kommt noch) Gussasphalt als Unterboden oder Estrich zum Einsatz. Wenn dieser Steinkohlenteerpech enthielt, kann er PAK emittieren.

In neueren Produkten sind PAK-haltige Materialien in der Regel nicht mehr erlaubt bzw. werden strenger kontrolliert. Dennoch können auch sanierte oder teilerneuerte Fußböden noch Restbelastungen aufweisen, wenn Altmaterialien nicht vollständig entfernt wurden.


2. Gesundheitliche Risiken

  1. Toxische Wirkung
    • Einige PAK, wie Benzo[a]pyren (BaP), sind als krebserregend (Karzinogen Kategorie 1B) eingestuft.
    • Neben dem krebserregenden Potenzial können PAK auch mutagen (erbgutverändernd) sowie reproduktionstoxisch (fortpflanzungsschädigend) wirken.
  2. Aufnahmewege
    • Hauptaufnahmeweg: Über die Atemwege (Inhalation), etwa wenn PAK-haltige Partikel aufgewirbelt oder Dämpfe freigesetzt werden.
    • Sekundär: Über Hautkontakt oder orale Aufnahme (besonders relevant für Kleinkinder, die häufig Hände und Gegenstände in den Mund nehmen).
  3. Relevanz für Innenräume
    • Eine hohe PAK-Konzentration in Gebäuden kann – je nach Zustand des Materials – zu einer anhaltenden Innenraumluft-Belastung führen.
    • Vor allem bei mechanischen Beschädigungen (z. B. Schleifen, Bohren, Herausreißen von Bodenbelägen) können PAK-haltige Stäube freigesetzt werden.

3. Grenzwerte und Orientierungswerte

In Deutschland existieren mehrere Regelwerke und Richtlinien, die sich mit PAK befassen. Eine einheitliche, gesetzliche Grenzwertregelung für PAK in Fußböden gibt es allerdings nicht in allen Bereichen. Hilfreich sind insbesondere:

  1. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
    • TRGS 551 („Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“)“: Behandelt den Umgang mit PAK am Arbeitsplatz. Hier werden Schutzmaßnahmen, Einstufungen und Handlungsanweisungen beschrieben.
    • TRGS 900: Enthält Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für bestimmte Einzelstoffe (z. B. Benzo[a]pyren).
  2. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
    • Für den Boden im Außenbereich sind Prüf- und Maßnahmenwerte für den Boden bzw. den Bodenaushub geregelt. Zwar bezieht sich dies nicht 1:1 auf Fußbodenaufbauten im Gebäudeinneren, gibt jedoch Anhaltspunkte für die Bewertung.
  3. Innenraumrichtwerte
    • Für Benzo[a]pyren existiert ein Richtwert von 1 ng/m³ in der Innenraumluft (u. a. empfohlen vom Umweltbundesamt). Dieser Wert dient als Orientierung, ab wann ein Handlungsbedarf diskutiert werden sollte.
  4. Empfehlungen der Länder und Verbände
    • Verschiedene Bundesländer und Fachverbände (z. B. Bundesverband Schimmelpilzsanierung oder bestimmte Handwerkerverbände) können zusätzlich Empfehlungen geben, in welchen Fällen Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.

4. Ermittlung und Bewertung der Belastung

Um festzustellen, ob ein Fußboden oder Klebstoff PAK-belastet ist, kommen verschiedene Untersuchungsmethoden zum Einsatz:

  1. Bauteil- und Materialproben
    • Entnahme kleiner Proben aus Klebstoffschichten, Kittfugen oder Estrich.
    • Chemische Analyse der Proben im Labor (z. B. GC-MS-Analytik) auf PAK-Gehalt.
    • Typische Kenngröße ist die Summe der 16 EPA-PAK oder einzelner Leitsubstanzen (Benzo[a]pyren, Chrysene u. a.).
  2. Raumluftmessungen
    • Messung der Innenraumluft, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass flüchtige PAK in den Raum gelangen.
    • Vergleich der Messwerte mit empfohlenen Richtwerten (z. B. 1 ng/m³ für BaP).
  3. Staubuntersuchungen
    • Bei Verdacht auf PAK in aufgewirbeltem Feinstaub (z. B. bei Renovierungsmaßnahmen), kann auch Hausstaub gezielt untersucht werden.

Die Bewertung der Messergebnisse erfolgt in Abhängigkeit von:

  • Nutzung des Raumes (Wohnraum, Büro, Kindergarten etc.)
  • Höhe der gemessenen Konzentrationen
  • Vorhandensein mechanischer Beschädigungen am Boden
  • Möglichen Expositionsdauern (z. B. ständige Nutzung vs. kurzzeitige Nutzung)

5. Sanierungsmaßnahmen und gesetzliche Anforderungen

Werden PAK-Belastungen festgestellt, sind Sanierungen häufig unumgänglich, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Dabei kommen im Wesentlichen drei Strategien zum Einsatz:

  1. Entfernung belasteter Materialien (Rückbau)
    • Vollständige Entfernung von PAK-haltigen Klebstoffen, Spachtelmassen oder Estrichen.
    • Diese Maßnahme ist meist sehr aufwendig und kostenintensiv, gilt aber als sicherste Methode, um die Emissionsquelle dauerhaft zu beseitigen.
    • Nach der Entfernung muss eine fachgerechte Entsorgung als Sonderabfall erfolgen.
    • Arbeitsschutzvorschriften (z. B. TRGS 551) sind einzuhalten (Schutzkleidung, Staubschutz, ggf. Absaugungen, Filtergeräte).
  2. Abdichtung und Versiegelung
    • Wenn die Entfernung nicht oder nur schwer umsetzbar ist, können PAK-haltige Schichten mit speziellen Sperr- oder Dichtungsmaterialien (z. B. Epoxidharze, Reaktionsharzbeschichtungen) behandelt werden, um ein Austreten von PAK zu unterbinden.
    • Eine solche Abdichtung muss dauerhaft und mechanisch stabil sein.
    • Bei Beschädigungen (z. B. Risse) ist eine regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung erforderlich.
  3. Überdeckung
    • Ähnlich wie bei der Versiegelung wird eine Barriere zwischen Kontaminationsquelle und Innenraum geschaffen, z. B. durch einen neuen, dichten Estrich oder eine spezielle Folie.
    • Auch hier gilt: Die Maßnahme ist nur so gut wie ihre Langzeitbeständigkeit und eine saubere, schadlose Durchführung.

Wichtig ist, dass bei allen Sanierungsmaßnahmen der Schutz der ausführenden Personen und Nutzer*innen an erster Stelle steht. Nach Durchführung sollte eine Kontrollmessung (z. B. Raumluftmessung) erfolgen, um die Wirksamkeit der Sanierung zu überprüfen.


6. Rechtliche Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten

  1. Arbeitsschutz
    • Für alle, die mit PAK-haltigen Materialien umgehen (z. B. Handwerker*innen, Sanierungsfachbetriebe), gelten die Vorschriften des Arbeitsschutzes, insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die zugehörigen Technischen Regeln (z. B. TRGS 551).
    • Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Absauganlagen, Filtermasken, Schutzanzüge).
  2. Bauordnungsrecht und BGB
    • Im privaten Bereich können Mängel am Gebäude und potenzielle Gesundheitsgefahren rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Eigentümerinnen, Mieterinnen oder Käufer*innen auslösen. Unter Umständen liegt ein Fall für Gewährleistung oder Schadensersatz vor, wenn PAK-Belastungen verschwiegen oder unzureichend saniert wurden.
  3. Entsorgung
    • PAK-haltige Abfälle müssen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den jeweiligen Ländervorschriften (z. B. Deponieverordnung) entsorgt werden.
    • Je nach Belastungsgrad kommen spezielle Deponien für gefährliche Abfälle in Frage.

7. Fazit und Empfehlungen

  • Frühe Erkennung: Bei Verdacht auf PAK (z. B. teerhaltiger Kleber in Altbauten) empfiehlt sich eine fachkundige Untersuchung durch ein zertifiziertes Labor.
  • Gesundheitsschutz: Hohe Konzentrationen können krebserregend wirken. Schon bei mittleren Verdachtsmomenten ist Vorsicht geboten, z. B. Schutzmaßnahmen bei Reparaturen oder Baumaßnahmen.
  • Nachhaltige Sanierung: Vollständige Entfernung PAK-haltiger Materialien ist oft die sicherste Lösung. Sollte dies nicht möglich sein, können Versiegelung oder Abdichtung in Betracht gezogen werden – jedoch stets in Abstimmung mit Fachleuten.
  • Rechtliche Aspekte: Für den Umgang mit PAK gelten verschiedene gesetzliche Vorgaben. Wer eine Sanierung plant, sollte auf jeden Fall Fachbetriebe hinzuziehen und sich über die geltenden Vorschriften informieren, um Gesundheitsrisiken und Haftungsprobleme zu vermeiden.
  • Nachkontrolle: Nach erfolgter Sanierung empfiehlt sich eine abschließende Luft- oder Materialmessung, um den Erfolg zu bestätigen und Nutzern Sicherheit zu geben.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Fußböden stellen somit ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und sind besonders in älteren Gebäuden nicht zu unterschätzen. Eine rechtzeitige Ermittlung, fachgerechte Bewertung und nachhaltige Beseitigung bzw. Abdichtung ist daher unerlässlich, um einen sicheren und gesunden Innenraum zu gewährleisten.

Thomas Georg Bigalke
Parkettlegermeister
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Parkett

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